Externali­sierung und Flüchtlings­abwehr

EUROPA BRICHT VÖLKERRECHT

Auch wenn der EU-Türkei-Deal nicht das erste Abkommen mit sog. Drittstaaten ist, kann er als ein Präzedenzfall gesehen werden. Denn: Hiermit bricht Europa Völker- und Europarecht. Trotzdem unterstützen Staaten wie Deutschland das türkische Regime weiterhin massiv mit Rüstungsexporten – und dies trotz des Einsatzes unter anderem von Leopard 2-Panzern gegen Kurd*innen.